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Sterbegeldversicherung Krankheiten und Suizid

Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung

  • Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung nicht immer gefordert
  • Angaben zum Gesundheitszustand müssen richtig sein
  • Versicherungsträger kann ärztliches Attest anfordern
  • Policen ohne Gesundheitsprüfung können bei bestehender Vorerkrankung abgeschlossen werden
  • Sterbegeldversicherung kann bei bekannter Krebserkrankung ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden
  • Ausschlüsse bei psychischer Vorerkrankung möglich

Wartezeit und Todesart

  • Bei erfüllter Wartezeit erfolgt volle Leistung auch bei Suizid des Versicherungsnehmers
  • Bei Selbstmord vor Ablauf der in den Bedingungen hinterlegten Wartezeit erfolgt die Beitragsrückerstattung
  • Kein genereller Leistungsausschluss bei Selbstmord des Versicherungsnehmers üblich
  • Wartezeit bei Selbstmord zwischen einem Jahr und bis zu drei Jahren
  • Natürlicher Tod während der Wartezeit führ zu anteiliger Versicherungsleistung
  • Anbieterabhängig generelle Rückerstattung bei Tod vor Ablauf der Wartezeit

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung hängen in erster Linie vom Versicherungsnehmer ab. Mit einem Versicherungsvergleich über den hier integrierten Tarifrechner können Sie die Sterbegeldversicherungen schnell und einfach vergleichen und eine für passende Police online beantragen. Über den Button „Zum Versicherungsvergleich“ greifen Sie direkt auf den Tarifrechner zu.

 

Weitere Informationen

Nicht nur chronisch und akut erkrankte Personen haben bei einigen Versicherungsformen enorme Schwierigkeiten beim Abschluss. Viele Versicherer fordern insbesondere bei Lebensversicherungen und auch bei der Sterbegeldversicherung entweder einen ärztlichen Nachweis über eine erfolgte Gesundheitsprüfung oder aber der Anfragende muss umfassende Angaben zu seinem Gesundheitszustand machen. Hier kann eine chronische oder lebensbedrohende Krankheit die Sterbegeldversicherung unter Umständen als nicht abschließbare Versicherungspolice darstellen. Eine Sterbegeldversicherung mit Krebs im Anfangs- oder Endstadium abzuschließen, ist nicht generell ausgeschlossen aber deutlich erschwert. Einige Anbieter berücksichtigen aber den Wunsch nach der finanziellen Vorsorge für die Hinterbliebenen und bieten auch bei bestehender Krankheit die Sterbegeldversicherung an, indem vorab keine Gesundheitsprüfung erfolgen muss. In der Mehrzahl der Fälle erfolgt zudem die Leistung aus der Sterbegeldversicherung bei Selbstmord in der gleichen Höhe wie bei einem natürlichen Tod. Generell aber bietet die Sterbegeldversicherung bei Suizid erst nach dem Ablauf einer festgelegten Zeitspanne einen ausreichenden Schutz für die Hinterbliebenen.

Gesundheitsprüfung und Antragsannahme

Die namhaften Versicherungsgesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die Sterbekassen bieten beim Abschluss der Sterbegeldversicherung verschiedene Optionen. Um eine Sterbeversicherung bei Krankheit oder eine Sterbegeldversicherung bei Krebs abschließen zu können, muss eine Police ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden. Der Antrag auf eine Sterbegeldversicherung bei Krebs oder bei einer chronischen Krankheit wird nur von Versicherern angenommen, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Wird eine Police mit einer Gesundheitsprüfung und den damit verbundenen Fragen zum Gesundheitszustand beantragt, lehnen die Versicherer entweder bei einer Krankheit die Sterbegeldversicherung generell ab oder aber es wird ein immenser Beitragszuschlag gefordert. Bei einer lebensbedrohlichen Krankheit mit ungewissem Verlauf erfolgt eine Antragsablehnung. Wird die Sterbegeldversicherung trotz Krebs beantragt und ohne Gesundheitsfragen angenommen, dann besteht die volle Leistungspflicht beim Tod des Versicherungsnehmers. Nur wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der vertraglich festgelegten Wartezeit verstirbt, leistet bei Krebs oder einer anderen bestehenden Erkrankung die Sterbegeldversicherung nicht oder nur den bereits gezahlten Beitrag. Wird dagegen bei der Antragsstellung die Krankheit trotz der zu beantwortenden Gesundheitsfragen verschwiegen, entbinden die nicht wahrheitsgemäßen Angaben den Versicherungsträger von seiner Leistungspflicht im Todesfall.

Wartezeit und Versicherungsleistung

Grundlegend leistet die Sterbegeldversicherung bei Selbstmord die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme an die Hinterbliebenen. Zwar kann dies hier nicht als natürlicher Tod bezeichnet werden, aber wenn die vertraglich vereinbarte Wartezeit erfüllt ist, muss die Sterbegeldversicherung bei Suizid die volle Versicherungssumme zur Finanzierung der Bestattung leisten. Die Zahlung der Sterbegeldversicherung bei Selbstmord ist nicht generell über die gültigen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen, sondern in der Regel einfach an eine längere Wartezeit bis zum Erreichen der vollen Todesfallleistung gebunden. Die Wartezeit der Sterbegeldversicherung bei Suizid des Versicherungsnehmers liegt nicht abhängig von der Versicherungsgesellschaft bei mindestens einem Jahr bis hin zu drei Jahren nach Vertragsabschluss. Vereinzelte Versicherungsträger schließen bei einem selbstmordbedingten Todesfall die Leistung der vollen Versicherungssumme insofern aus, als dass eine anteilige Versicherungsleistung an die Angehörigen oder den Begünstigten gezahlt wird. Erfolgt die Tötung aus freien Stücken während der vertraglich vereinbarten Wartezeit, werden nur die bis dahin bereits eingezahlten und aufgelaufenen Beiträge einschließlich unter Umständen vereinbarter Überschusszahlungen geleistet.

Eine Sterbegeldversicherung kann auch bei einer bestehenden Krankheit abgeschlossen werden. Im Falle eines Freitods des Versicherungsnehmers erfolgt eine wartezeitabhängige Versicherungsleistung.

Häufig Gestellte Fragen

Sterbegeldversicherung – was ist das?
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Form einer Kapitallebensversicherung, welche zur Absicherung aller anfallenden Bestattungskosten im Sterbefall dient. Eine Sterbevorsorgeversicherung gehört offiziell zu den Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbeversicherung zeichnet sich durch ihre relativ geringe Versicherungssumme und entsprechend geringe Beitragszahlungen aus. Dafür ist sie speziell auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme automatisch zu einem bestimmten, meist sehr hohen, Lebensalter. Bei anderen Modellen läuft die Versicherung tatsächlich bis zum Lebensende und die Versicherungssumme wird erst nach dem Todesfall ausgezahlt.
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Bei den Sterbe Versicherungen gibt es unterschiedliche Vertragsformen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer die Wahl, eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Auch der Auszahlungszeitpunkt der Versicherungssumme kann variieren. So gibt Versicherungen, bei denen die Auszahlung ab einem gewissen Lebensalter – meist liegt dieses bei 80 oder 85 Jahren – erfolgt. Bei anderen Modellen der Sterbegeld Vorsorge wird die Versicherungssumme tatsächlich erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Es kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, für wen sich welches Versicherungsmodell lohnt.
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Auch die Experten sind sich über die Notwendigkeit einer Todesfallversicherung nicht einig. Jeder muss letztendlich selbst überlegen, warum in seinem individuellen Fall eine Sterbegeld Absicherung nötig sein könnte. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Sterbegeld Vorsorge immer dann angemessen ist, wenn die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall die Kosten für die Bestattung aus eigener Tasche tragen müssten, weil keine sonstigen Rücklagen für den Todesfall vorhanden sind. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann eine fehlende Lebensversicherung sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung mehr abschließen kann, findet in einer Sterbegeldvorsorge eine gute Alternative.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung steht diese zunächst einmal zur freien Verfügung. Dies gilt für die Hinterbliebenen und auch den Versicherungsnehmer, sofern die Auszahlung ab einem bestimmten Lebensalter noch zu Lebzeiten, erfolgt. Die Höhe der gewählten Versicherungssumme hängt letztendlich immer davon ab, wofür die Sterbeversicherung nach der Auszahlung verwendet werden soll. Für Bestattungskosten muss, je nach Ausführung der Beerdigung, mit 1000 bis 5000 Euro gerechnet werden. Dient der Versicherungsvertrag ausschließlich der Bestattungsvorsorge, reicht demnach eine Versicherungssumme zwischen 1000 und 5000 Euro aus. Soll darüber hinaus eine Todesfallabsicherung der Hinterbliebenen gewährleistet sein, kann die Versicherungssumme auch durchaus zwischen 20000 und 25000 Euro gewählt werden. Jeder Antragsteller kann daher je nachdem, wofür die Vorsorgeversicherung verwendet werden soll, eine angemessene Versicherungssumme wählen.

Sterbegeldversicherung im Vergleich