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Sterbegeldversicherung bei Insolvenz

Eine Sterbegeldversicherung ist eine sichere Vorsorgemaßnahme, um eine würdige Bestattung im eigenen Todesfall zu gewährleisten. Im Insolvenzverfahren wird eine Sterbegeldversicherung häufig, jedoch nicht immer aus der Insolvenzmasse herausgehalten.

Sterbegeldversicherung und Insolvenz des Versicherungsnehmers

  • aufgrund niedriger Versicherungssummen Kleinstversicherung
  • gehört meist nicht zur Insolvenzmasse
  • obliegt dem Ermessen des Insolvenzverwalters

Insolvenzverfahren des Versicherten

  • fällt nicht in Insolvenzmasse wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind

Insolvenz des Begünstigten

  • Sterbegeldversicherung nur relevant bei Auszahlung der Versicherungssumme während des Insolvenzverfahrens

kann zur Insolvenzmasse gehören wenn

  • Versicherungssumme nicht oder nur teilweise für Bestattungskosten verwendet wird
  • Verwendungszweck nicht eindeutig in Versicherung festgelegt

Nachlassinsolvenz

  • fällt nicht in Insolvenzmasse

Angebote vergleichen & Beiträge berechnen

Versicherungsbeiträge und Leistungen sind bei Sterbegeldversicherungen unterschiedlich. Daher ist ein Versicherungsvergleich ratsam. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie automatisch auf unseren Vergleichsrechner. Er berechnet schnell und unkompliziert die besten Angebote für Sie. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung online abzuschließen.

Weitere Informationen

 

Niemand kann vorhersehen, welche Schicksalswendungen sich im Leben ergeben. Dies gilt auch In finanzieller Hinsicht. Ob irgendwann einmal eine Insolvenz droht, ist oftmals nicht vorhersehbar. Doch was passiert bei einem Insolvenzverfahren mit der Sterbegeldversicherung?

Insolvenzverfahren und Sterbegeldversicherung

Um letztendlich zu klären, was mit einer bestehenden Sterbegeldversicherung im Falle eines Insolvenzverfahrens geschieht, muss zwischen Insolvenzverfahren des Versicherungsnehmers, Insolvenzverfahren des Versicherten, Insolvenzverfahren des Begünstigten und einer Nachlassinsolvenz unterschieden werden. Darüber hinaus werden Zeitwert der Versicherung und die Höhe der Versicherungssumme im Hinblick auf ein Insolvenzverfahren anders bewertet. Beachtet werden muss der Unterschied zwischen Sterbegeld bei Insolvenz und Sterbegeldversicherung bei Insolvenz. Während beim Sterbegeld (nach dem Tod des Versicherten ausgezahlte Versicherungssumme) die Höhe der Versicherungssumme von Bedeutung ist, ist bei der Berücksichtigung einer noch laufenden Sterbegeldversicherung der Zeitwert oder Rückkaufwert für ein Insolvenzverfahren wichtig.

Sterbegeld und Insolvenz des Versicherungsnehmers

Ist der Versicherungsnehmer in Privatinsolvenz ist die Sterbegeldversicherung in Bezug auf die Versicherungssumme nicht Bestandteil der Insolvenzmasse. Die Versicherungssumme fällt nach dem Tod des Versicherten an den Begünstigten der Sterbegeldversicherung. Deshalb spielt das später einmal ausgezahlte Sterbegeld im Insolvenzverfahren des Versicherungsnehmers keine Rolle. Anders kann es unter Umständen mit Rückkaufwert der Versicherung zum Zeitpunkt der Insolvenz sein. In aller Regel ist die Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung relativ gering. Mit Versicherungssummen um die 3000 Euro gehört eine Sterbegeldversicherung zu den sogenannte Kleinstversicherungen und fällt damit meist nicht in die Insolvenzmasse. Bei höheren Versicherungssummen kann dies jedoch unter Umständen anders sein. Generell liegt es allerdings im Ermessen des Insolvenzverwalters, ob der aktuelle Rückkaufwert der Sterbegeldversicherung in die Insolvenzmasse fällt.

Privatinsolvenz und Sterbegeldversicherung im Fall des Versicherten

Nicht immer sind der Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch. Sind Versicherungsnehmer und der Versicherte zwei unterschiedliche Personen, spielt das Sterbegeld bei einem Insolvenzverfahren des Versicherten keine Rolle. Die Versicherungssumme wird erst nach dem Tod der versicherten Person an den oder die Begünstigten ausgezahlt und dient zur Deckung der Bestattungskosten. Auch der Rückkaufwert der Versicherung bei einer Insolvenz des Versicherten auf keinen Fall berücksichtigt werden, sofern er nicht gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist.

Sterbegeld und Insolvenz des Begünstigten

Befindet sich der Begünstigte einer Sterbegeldversicherung im Insolvenzverfahren, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sterbegeldversicherung zur Insolvenzmasse gezählt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Auszahlung der Versicherungssumme an den Begünstigten in die Insolvenzzeit fällt und nicht vollständig für die Bestattungskosten des Verstorbenen verwendet wird. Eigentlich ist die im Todesfall ausgezahlte Versicherungssumme zweckgebunden. Sind die Bestattungsmodalitäten im Versicherungsvertrag jedoch nicht eindeutig festgelegt oder bereits zu Lebzeiten ein Bestattungsunternehmen mit der Planung und späteren Durchführung der Bestattung betraut worden, obliegt es letztendlich dem Begünstigten die Versicherungssumme auch tatsächlich komplett für die Bestattung zu verwenden. Insofern kann unter Umständen das ausgezahlte Sterbegeld bei der Insolvenz aber nicht die Sterbegeldversicherung bei der Insolvenz des Begünstigten berücksichtigt werden.

Nachlassinsolvenz

Übersteigen die Schulden das Vermögen eines Verstorbenen, entscheiden sich die Erben oftmals zu einer Nachlassinsolvenz. Eine Sterbegeldversicherung gilt rechtlich nicht als Vermögen des Verstorbenen. Aus diesem Grund gehört eine Sterbegeldversicherung auch nicht zum Erbe. Im Falle einer Nachlassinsolvenz fällt die Sterbegeldversicherung nicht in die Insolvenzmasse.

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Leistungen und Versicherungsprämien können bei Sterbegeldversicherungen unterschiedlich sein. Daher lohnt es sich die richtige Versicherung mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs zu finden. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt automatisch auf den seiteninternen Vergleichsrechner. Dieser berechnet schnell und unkompliziert die besten Sterbegeldversicherungen. Nach der Berechnung ist ein Online-Versicherungsabschluss möglich.

 

 

Häufig Gestellte Fragen

Sterbegeldversicherung – was ist das?
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Form einer Kapitallebensversicherung, welche zur Absicherung aller anfallenden Bestattungskosten im Sterbefall dient. Eine Sterbevorsorgeversicherung gehört offiziell zu den Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbeversicherung zeichnet sich durch ihre relativ geringe Versicherungssumme und entsprechend geringe Beitragszahlungen aus. Dafür ist sie speziell auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme automatisch zu einem bestimmten, meist sehr hohen, Lebensalter. Bei anderen Modellen läuft die Versicherung tatsächlich bis zum Lebensende und die Versicherungssumme wird erst nach dem Todesfall ausgezahlt.
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Bei den Sterbe Versicherungen gibt es unterschiedliche Vertragsformen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer die Wahl, eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Auch der Auszahlungszeitpunkt der Versicherungssumme kann variieren. So gibt Versicherungen, bei denen die Auszahlung ab einem gewissen Lebensalter – meist liegt dieses bei 80 oder 85 Jahren – erfolgt. Bei anderen Modellen der Sterbegeld Vorsorge wird die Versicherungssumme tatsächlich erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Es kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, für wen sich welches Versicherungsmodell lohnt.
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Auch die Experten sind sich über die Notwendigkeit einer Todesfallversicherung nicht einig. Jeder muss letztendlich selbst überlegen, warum in seinem individuellen Fall eine Sterbegeld Absicherung nötig sein könnte. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Sterbegeld Vorsorge immer dann angemessen ist, wenn die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall die Kosten für die Bestattung aus eigener Tasche tragen müssten, weil keine sonstigen Rücklagen für den Todesfall vorhanden sind. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann eine fehlende Lebensversicherung sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung mehr abschließen kann, findet in einer Sterbegeldvorsorge eine gute Alternative.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung steht diese zunächst einmal zur freien Verfügung. Dies gilt für die Hinterbliebenen und auch den Versicherungsnehmer, sofern die Auszahlung ab einem bestimmten Lebensalter noch zu Lebzeiten, erfolgt. Die Höhe der gewählten Versicherungssumme hängt letztendlich immer davon ab, wofür die Sterbeversicherung nach der Auszahlung verwendet werden soll. Für Bestattungskosten muss, je nach Ausführung der Beerdigung, mit 1000 bis 5000 Euro gerechnet werden. Dient der Versicherungsvertrag ausschließlich der Bestattungsvorsorge, reicht demnach eine Versicherungssumme zwischen 1000 und 5000 Euro aus. Soll darüber hinaus eine Todesfallabsicherung der Hinterbliebenen gewährleistet sein, kann die Versicherungssumme auch durchaus zwischen 20000 und 25000 Euro gewählt werden. Jeder Antragsteller kann daher je nachdem, wofür die Vorsorgeversicherung verwendet werden soll, eine angemessene Versicherungssumme wählen.

Sterbegeldversicherung im Vergleich