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Sterbegeldversicherung bei Sozialhilfe

Eine Sterbegeldversicherung ist eine sinnvolle Absicherung für den eigenen Todesfall. Sie gewährleistet eine würdige Bestattung und verhindert eine finanzielle Belastung der Hinterbliebenen. Beim Bezug oder der Beantragung von Sozialhilfe sollten einige Dinge bekannt sein und beachtet werden.

Bestattungsvorsorge

  • seit 2004 kein Sterbegeld von der GKV
  • private Vorsorge notwendig

Sterbegeldversicherung

  • Absicherung der Hinterbliebenen
  • Planung und der Rahmen der eigenen Bestattung kann festgelegt werden

Sozialhilfe – Privatvermögen

  • muss bis zu gewissen Freigrenzen vor Erhalt von Leistungen verbraucht werden

Sterbegeldversicherung bei Hartz 4

  • nicht Hartz 4 fest
  • Zeitwert zählt zum Vermögen
  • Zeitwert häufig unter Freibetragsgrenze

Begünstigte

  • Schonvermögen, wenn Auszahlung des Sterbegeldes laut Versicherungspolice zweckgebunden

versicherte Person

  • keine Berücksichtigung beim Anspruch auf Sozialleistungen

Beitragszahlungen Sterbegeldversicherung

  • zählt nicht zu den Sozialversicherung
  • Beiträge werden nicht vom Sozialamt übernommen

Angebote vergleichen & Preise berechnen

Eine Sterbegeldversicherung ist zur Absicherung der Bestattungskosten im eigenen Todesfall eine sinnvolle Versicherung. Doch Preise und Leistungen können sich in den Angeboten unterscheiden. Daher ist ein Versicherungsvergleich ratsam. Unser Vergleichsrechner berechnet die günstigsten und besten Angebote für Sie. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ für Sie direkt auf den Rechner. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung Ihrer Wahl gleich online abzuschließen.

Weitere Informationen

Eine Sterbegeldversicherung ist eine sinnvolle Vorsorge für den eigenen Todesfall. Bereits zu Lebzeiten können Ablauf und Rahmen der eigenen Bestattung genau geplant und festgelegt werden. Darüber hinaus bedeutet eine Sterbegeldversicherung für die Angehörigen eine finanzielle Absicherung, denn die Versicherungssumme deckt die Bestattungskosten. Doch ob und wie weit das Sozialamt Zugriff auf das Sterbegeldversicherung hat, ist oftmals unklar.

Private Vorsorge ist wichtig

Bis zum Jahr 2004 gab es von den gesetzlichen Krankenkassen für Mitglieder und Familienangehörige im Todesfall ein Sterbegeld. Zuletzt wurde für Mitglieder ein Sterbegeld in Höhe von 500 Euro, für Familienangehörige betrug das Sterbegeld 246 Euro. Zumindest ein Teil der Bestattungskosten war damit abgedeckt. Seit Einstellung der Sterbegeldleistungen obliegt es jedem einzelnen, selber für eine entsprechende Vorsorge für den eigenen Todesfall zu sorgen. Eine Sterbegeldversicherung ist eine gute und sichere Möglichkeit mit vielen Vorteilen für den Versicherten und die Hinterbliebenen. So hat der Versicherte bereits zu Lebzeiten die Möglichkeit, den Rahmen und die Ausführung der eigenen Bestattung nach eigenen Wünschen zu planen und festzulegen. Darüber hinaus bedeutet eine Sterbegeldversicherung für die Hinterbliebenen immer eine finanzielle Absicherung. Das Geld wird nach dem Tod des Versicherten schnell und unbürokratisch an den Begünstigten oder den Besitzer der Versicherungspolice nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt. Lang dauernde Erbauseinandersetzungen verzögern so die Auszahlung der Versicherungssumme nicht, denn die Sterbegeldversicherung zählt nicht zum Nachlass des Verstorbenen. Empfänger von Sozialhilfe müssen bei der Sterbegeldversicherung jedoch einige Dinge wissen und beachten.

Privatvermögen bei Sozialhilfe

Eine Bewilligung von Sozial- oder Hartz 4 – Leistungen erfolgt nur, wenn die Bedürftigkeit des Antragstellers vom Sozialamt festgestellt und anerkannt wird. Im Zuge dessen muss der Antragsteller auch sein komplettes Privatvermögen angegeben. Damit Sozialleistungen überhaupt bewilligt werden, muss der Antragsteller vorab zunächst sein Privatvermögen aufbrauchen und damit seine Lebenshaltungskosten bestreiten. Allerdings gewährt das Sozialamt dabei gewisse Vermögensfreibeträge. Das bedeutet, bis zu diesen Grenzen, auch Schonvermögen genannt, darf das Vermögen behalten werden. Häufig wird behauptet, dass in Bezug auf Sozialhilfe das Sterbegeld als Schonvermögen gilt. Dies stimmt jedoch nicht in jedem Fall.

Manchmal wird die Sterbegeldversicherung bei Hartz 4 angerechnet

Oftmals heißt es, dass eine vorhandene Sterbegeldversicherung bei der Anrechnung auf Hartz 4 keine Rolle spielt. Das ist jedoch so nicht richtig. Eine Sterbegeldversicherung ist nicht Hartz IV fest. Rechtliche gehört zur Bemessung des Anspruchs auf Sozialhilfe eine Sterbegeldversicherung nicht zum Schonvermögen und wird als Einkommen des Antragstellers gewertet. Dennoch ist es in der Praxis eher selten, dass Sozialhilfeempfänger eine bereits vorhandene Sterbegeldversicherung kündigen müssen, denn nicht die Versicherungssumme gilt als Vermögen oder Einkommen, sondern der Zeitwert (Rückkaufwert). Meist werden Sterbegeldversicherungen über eine eher geringe Versicherungssumme abgeschlossen, sodass der Zeitwert der laufenden Versicherung in aller Regel unter die Freibetragsgrenze liegt. Die Freibetragsgrenze kann je nach Alter und Situation des Antragstellers variieren. So werden beispielsweise bei einem Antragsteller, der nach 1948 geboren wurde, pro Lebensjahr 150 Euro als Schonvermögen angerechnet. Bei älteren Menschen wird die Sterbegeldversicherung vom Sozialamt meist auch dann nicht als Vermögen berücksichtigt, wenn der Zeitwert der Versicherung die Freibetragsgrenze überschreiten würde und von Rechtswegen das Sozialamt Zugriff auf das Sterbegeldversicherung hätte. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dass die Sterbegeldversicherung für Hartz 4 nicht angerechnet wird.

Bei Sozialhilfe das Sterbegeld als Schonvermögen

Für die Begünstigten in einer Sterbegeldversicherung sieht die Rechtslage ein wenig anders aus. Wer nach dem Tod der versicherten Person als Begünstigter in der Sterbegeldversicherung eingetragen ist, muss sich um eine mögliche Anrechnung auf Hartz 4 meist keine Sorgen machen. In aller Regel gilt beim Erhalt von Sozialhilfe das Sterbegeld als Schonvermögen, sofern der Sozialhilfeempfänger das Sterbegeld als Begünstigter der Versicherung zweckgebunden erhält. Da die Zweckgebundenheit für die Wertung als Schonvermögen entscheidend ist, ist es sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer diese bereits im Versicherungsvertrag entsprechend festlegt. In diesem Fall hat das Sozialamt keinen Zugriff auf die Sterbegeldversicherung, denn der Begünstigte erhält die Auszahlungssumme lediglich, um die anfallenden Bestattungskosten damit zu begleichen.

Versicherte Person in einer Sterbegeldversicherung

Bei Empfängern von sozialen Leistungen, die in einer Sterbegeldversicherung lediglich die versicherte Person sind, wird die Sterbegeldversicherung bei der Sozialhilfe nicht berücksichtigt. Der Zeitwert der Versicherung kann nur dem Versicherungsnehmer als Vermögen angerechnet werden. Die versicherte Person hat hingegen zu Lebzeiten keinerlei finanzielle Ansprüche, im Todesfall erhält die begünstigte Person die Auszahlung.

Beitragszahlungen für eine Sterbegeldversicherung bei Sozialhilfe

Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen werden auch die Beitragszahlungen für einige Versicherungen vom Sozialamt übernommen. Dabei handelt es sich jedoch um die sogenannten Pflichtversicherungsbeiträge, wie etwa die Kranken- oder Rentenversicherung. Der Beitrag zur Sterbegeldversicherung wird für Hartz 4 Empfänger hingegen nicht übernommen. Soll die Sterbegeldversicherung auch mit Hartz IV weiterlaufen, muss der Beitrag zur Sterbegeldversicherung vom Hartz 4 Empfänger aus eigenen Mitteln gezahlt werden.

 

Versicherungsangebote vergleichen und Beiträge berechne

  • Eine Sterbegeldversicherung ist eine sinnvolle Vorsorge für den Todesfall. Die Hinterbliebenen werden durch Bestattungskosten nicht finanziell belastet. Auch beim Erhalt von Sozialleistungen wird die Sterbegeldversicherung vom Sozialamt meist nicht angerechnet. Doch Leistungen und Preise können unterschiedlich sein. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch auf unseren Vergleichsrechner. Dieser berechnet die besten und preisgünstigsten Angebote für Sie. Nach der Berechnung ist ein Onlineabschluss möglich.

Häufig Gestellte Fragen

Sterbegeldversicherung – was ist das?
Vom Prinzip her ist eine Sterbegeldversicherung nichts anderes als eine Form einer Kapitallebensversicherung, welche zur Absicherung aller anfallenden Bestattungskosten im Sterbefall dient. Eine Sterbevorsorgeversicherung gehört offiziell zu den Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbeversicherung zeichnet sich durch ihre relativ geringe Versicherungssumme und entsprechend geringe Beitragszahlungen aus. Dafür ist sie speziell auf den Todesfall des Versicherungsnehmers ausgerichtet. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme automatisch zu einem bestimmten, meist sehr hohen, Lebensalter. Bei anderen Modellen läuft die Versicherung tatsächlich bis zum Lebensende und die Versicherungssumme wird erst nach dem Todesfall ausgezahlt.
Welche Versicherungsformen der Sterbegeldversicherung gibt es?
Bei den Sterbe Versicherungen gibt es unterschiedliche Vertragsformen. Grundsätzlich haben die Versicherungsnehmer die Wahl, eine Sterbegeldversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Auch der Auszahlungszeitpunkt der Versicherungssumme kann variieren. So gibt Versicherungen, bei denen die Auszahlung ab einem gewissen Lebensalter – meist liegt dieses bei 80 oder 85 Jahren – erfolgt. Bei anderen Modellen der Sterbegeld Vorsorge wird die Versicherungssumme tatsächlich erst nach dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Es kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, für wen sich welches Versicherungsmodell lohnt.
Braucht man eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Auch die Experten sind sich über die Notwendigkeit einer Todesfallversicherung nicht einig. Jeder muss letztendlich selbst überlegen, warum in seinem individuellen Fall eine Sterbegeld Absicherung nötig sein könnte. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass eine Sterbegeld Vorsorge immer dann angemessen ist, wenn die Hinterbliebenen im eigenen Todesfall die Kosten für die Bestattung aus eigener Tasche tragen müssten, weil keine sonstigen Rücklagen für den Todesfall vorhanden sind. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer Sterbegeld Versicherung kann eine fehlende Lebensversicherung sein. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung mehr abschließen kann, findet in einer Sterbegeldvorsorge eine gute Alternative.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbeversicherung sein?
Nach Auszahlung der Versicherungsleistung steht diese zunächst einmal zur freien Verfügung. Dies gilt für die Hinterbliebenen und auch den Versicherungsnehmer, sofern die Auszahlung ab einem bestimmten Lebensalter noch zu Lebzeiten, erfolgt. Die Höhe der gewählten Versicherungssumme hängt letztendlich immer davon ab, wofür die Sterbeversicherung nach der Auszahlung verwendet werden soll. Für Bestattungskosten muss, je nach Ausführung der Beerdigung, mit 1000 bis 5000 Euro gerechnet werden. Dient der Versicherungsvertrag ausschließlich der Bestattungsvorsorge, reicht demnach eine Versicherungssumme zwischen 1000 und 5000 Euro aus. Soll darüber hinaus eine Todesfallabsicherung der Hinterbliebenen gewährleistet sein, kann die Versicherungssumme auch durchaus zwischen 20000 und 25000 Euro gewählt werden. Jeder Antragsteller kann daher je nachdem, wofür die Vorsorgeversicherung verwendet werden soll, eine angemessene Versicherungssumme wählen.

Sterbegeldversicherung im Vergleich